Hausordnung



Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände bcc Berlin Congress Center, Alexanderstr. 11 in 10178 Berlin (nachfolgend "bcc" genannt) aufhalten. Dies umfasst insbesondere Mitarbeiter und Dienstleister des bcc, Teilnehmer der Veranstaltung, Mitarbeiter und Dienstleister des Veranstalters bzw. des Kunden, Referenten, Aussteller sowie sonstige Gäste. Der jeweilige Veranstalter bzw. Kunde und die bcc Berlin Congress Center GmbH (nachfolgend "bcc GmbH" genannt) als Betreiber kontrollieren die Einhaltung der Bestimmungen.

Verstöße gegen diese Hausordnung können zum Ausschluss von der Veranstaltung oder zu einem Hausverbot führen. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen im bcc. Ein Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungstickets besteht in diesen Fällen nicht.

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung einer Aufsichtsperson Zutritt zum bcc.

Alle Einrichtungen des bcc sind schonend und pfleglich zu behandeln. Jeder hat sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet, unnötig behindert oder belästigt wird.

Das Front Office ist die zentrale Anlaufstelle des bcc und bei Unfällen, plötzlichen Erkrankungen, Bränden, Straftaten oder allen Arten von Schäden sofort zu informieren.

Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind jederzeit freizuhalten.

Aus Sicherheitsgründen kann die Räumung oder Schließung von Räumen, Teilbereichen oder Freiflächen angeordnet werden. Alle Personen haben entsprechenden Anweisungen unverzüglich Folge zu leisten.

Alle Personen müssen sich im Rahmen von Sicherheitsmaßnahmen auf Taschen- und Personenkontrollen einstellen. Es dürfen kleine Taschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 20 Litern (z. B. kleine Beutel, Handtaschen, Laptoptaschen, kleine Rucksäcke, Gürteltaschen) in das bcc eingebracht werden. Große Gepäckstücke wie Koffer, Reisetaschen oder Reiserucksäcke sind im bcc nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Aussteller- sowie veranstaltungsrelevante Materialien, die während des offiziellen Aufbaus nach Kontrolle eingebracht werden dürfen. Abweichend davon können strengere Regelungen für die jeweilige Veranstaltung gelten. Für Wertgegenstände, Geld und Schlüssel in abgegebenem Gepäck oder abgegebener Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Das Mitführen von Tieren (mit Ausnahme von Assistenzhunden) und folgender Gegenstände ist im bcc verboten:

  • Waffen sowie gefährliche Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse eingesetzt werden können;
  • Feuerwerkskörper, pyrotechnisches Material und Sprengstoffe;
  • Sprühdosen mit leicht entzündlichen oder gesundheitsschädigenden Gasen sowie ätzende oder färbende Substanzen;
  • Behältnisse aus zerbrechlichem oder splitterndem Material;
  • Instrumente und Gegenstände, mit denen Lärm erzeugt werden kann;
  • Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG);
  • Kleidung, Fahnen, Banner, Plakate, Symbole oder Gegenstände, deren Inhalt bzw. Bedeutung extremistisch, rassistisch, antisemitisch, islamistisch, antidemokratisch, menschenverachtend, gewaltverherrlichend, diskriminierend oder in sonstiger Weise verfassungs- oder gesetzeswidrig ist und einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit verwirklicht oder die von als verfassungswidrig erklärten oder verbotenen Parteien oder Organisationen stammen.   

Die folgenden Verhaltensweisen sind im bcc untersagt:

  • extremistische, rassistische, antisemitische, islamistische, antidemokratische, menschenverachtende, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder in sonstiger Weise verfassungs- oder gesetzeswidrige Äußerungen, Darstellungen oder Handlungen;
  • die Störung einer Veranstaltung durch unangemessenes Verhalten oder Lärmbelästigung;
  • Rauchen in Innenräumen, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung;
  • das Tragen oder Einsetzen von Gegenständen, die eine Feststellung der Identität erschweren oder verhindern (z. B. Motorradhelm oder Kleidungsstücke);
  • das unbefugte Betreten von Produktions-, Lager- und Büroräumen;
  • Foto- und Filmaufnahmen zu kommerziellen Zwecken ohne Genehmigung.

Die bcc GmbH behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern oder sie des bcc zu verweisen, wenn:

  • Sicherheitskontrollen inklusive behördlich veranlasster Personenüberprüfungen verweigert werden;
  • Anordnungen des Sicherheitspersonals nicht befolgt werden;
  • keine Einlassberechtigung vorgewiesen werden kann;
  • auf Verlangen kein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorgezeigt wird;
  • behördliche Vorgaben oder Sicherheitsgründe dem entgegenstehen;
  • diese erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen;
  • Gegenstände mitgeführt werden, die die Sicherheit anderer gefährden können;
  • ein Hausverbot vorliegt.

Version 397251-015
Berlin, 18.08.2025